Dienstag, Juli 15, 2008

Alles verboten....

Habt ihr gewusst, dass man sein Handy im Auto außer zum Telefonieren auch zum Ohrwärmen nicht benutzen darf ?
Telefonieren im Auto ist zwar etwas, was eh´keiner tut ;-)
aber ein Handy ist im Auto außer zum nicht-Telefonieren auch zum Nicht-Ohrwärmen da.

Das wurde soger hochamtlich bestätigt, denn ein LWK-Fahrer hatte gegen seinen Bußgeldbescheid wegen "fahrlässiger unbefugter Benutzung eines Mobiltelefons" geklagt. Er habe sich wegen Ohrenschmerzen einen Wärmeakku ans linke Ohr gehalten. Es hat ihm aber keiner geglaubt.

Auch das Ans-Ohr-Halten von Irgendetwas (vorzugsweise des Handys) zu welchem Zweck auch immer, ist nicht erlaubt.

Das veranlasst mich zu folgenden Überlegungen:
Sind Rechts-Ohr-Telefonierer da nicht im Vorteil, weil sie nicht so schnell erwischt werden? - Ist das gerecht?
Was mache ich, wenn ich auf beiden Ohren Schmerzen habe und nur einen "Wärme-Akku" besitze? - doch das Telefon nehmen?
Führt das nicht zu Verwechslungen?
Was passiert, wenn ich mit dem Wärmeakku telefoniere? und er antwortet?

Das Leben kann ganz schön kompliziert sein....

zum genau-nachlesen:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2007/2_Ss_OWi_606_0...

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